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Gebührenordnung 1. Januar 2012

für die Urnenbeisetzungsstätte

in der Auferstehungskirche Heilig Kreuz

Diese Gebührenordnung gilt bis zum Erscheinen einer neuen Gebührenordnung. Wer sich in dieser Kirche beisetzen lässt, wählt damit einen Platz in einem Gotteshaus, das von 1967 bis 2007 kath. Pfarrkirche im Papenbuschviertel war. Erinnerungen und Gebete vieler Menschen sind mit diesem Ort verbunden.

Die Kosten für eine Urnenbeisetzung an diesem Ort sind vor allem ein Beitrag zur Erhaltung dieser religiös bedeutsamen Kirche. In der Vergangenheit vom Geld vieler einfacher Menschen erbaut und ausgestaltet, darf sie nicht in unserer Zeit verfallen. Im Gegenteil: Auf neue Weise wird Heilig Kreuz ein Ort des Gebetes und des christlichen Glaubens.

Der Kirchenvorstand hat die folgende Gebührenordnung festgesetzt:

1. Beisetzung in den Mäanderbändern:

Gebührengrafik

                                                                                                   

Ebene 6:

Die Plätze befinden sich in der obersten Reihe.

Einzelgrabstätte:            1.500,-€,  Doppelgrabstätte:         2.500,-€

Ebene 5:

Die Plätze befinden sich in der fünften Reihe von unten.

Einzelgrabstätte:            1.750,-€,  Doppelgrabstätte:         3.000,-€

Ebene 4:

Die Plätze befinden sich in der vierten Reihe von unten leicht über Augenhöhe

Einzelgrabstätte:            3.000,-€,  Doppelgrabstätte:         5.000,-€

Ebene 3:

Die Plätze befinden sich in der dritten Reihe genau auf Augenhöhe

Einzelgrabstätte:            3.500,-€,  Doppelgrabstätte:         5.500,-€

Ebene 2:

Die Plätze befinden sich in der zweiten Reihe von unten leicht unter Augenhöhe.

Einzelgrabstätte:            3.000,-€,  Doppelgrabstätte:         5.000,-€

Ebene 1:

Die Plätze befinden sich in der untersten Reihe.

Einzelgrabstätte:            2.5000,-€,  Doppelgrabstätte:         4.500,-€

2. Beisetzung in der Gemeinschaftsgrabkammer:

Die Plätze befinden sich in der Gemeinschaftsgrabkammer an der Südwand

pro Urne                        1.500 €

3. Beisetzung in der Familienbeisetzungsstätte:

Familiengrabstätte

Die Plätze befinden sich an der Südwand links neben der  Gemeinschaftsgrabkammer

Ebene 4:

Die Plätze befinden sich in der vierten Reihe von unten leicht über Augenhöhe.

Grabstätte A-E:             5.000,--€

Grabstätte F:                 4.500,--€

Ebene 3:

Die Plätze befinden sich in der dritten Reihe genau auf Augenhöhe.

Grabstätte A-F:             5.500,--€

Ebene 2:

Die Plätze befinden sich in der zweiten Reihe von unten.

Grabstätte A-E:             5.000,--€

Grabstätte F:                 4.500,--€

Ebene 1:

Die Plätze befinden sich in der untersten Reihe.

Grabstätte A-F:             4.500,--€


 
4. Beisetzung in den Solitärmäandern    

Die Plätze befinden sich am Fenster und Seiteneingang der Südwand


Gebührengrafik


Ebene 4:

Die Plätze befinden sich in der vierten Reihe von unten leicht über Augenhöhe

Einzelgrabstätte:            3.000,-€,  Doppelgrabstätte:         5.000,-€

Ebene 3:

Die Plätze befinden sich in der dritten Reihe genau auf Augenhöhe

Einzelgrabstätte:            3.500,-€,  Doppelgrabstätte:         5.500,-€

Ebene 2:

Die Plätze befinden sich in der zweiten Reihe von unten leicht unter Augenhöhe.

Einzelgrabstätte:            3.000,-€,  Doppelgrabstätte:         5.000,-€

Ebene 1:

Die Plätze befinden sich in der untersten Reihe.

Einzelgrabstätte:            2.5000,-€,  Doppelgrabstätte:         4.500,-€



Im Kaufpreis ist enthalten:

Beisetzung der Urne, Nutzung der Kirche für den Trauer- und Verabschiedungsgottesdienst incl. Organist.

Nutzungsrecht des Urnenplatzes für 20 Jahre. Nutzungsrecht der Außengedenkstätte für den Zeitraum der Kremierung. Namensschild auf dem Schrein, den „Wegweisern“ und ggf. der Außengedenkstätte.

 

Nicht enthalten ist der Urnenschrein.

(Der Schrein ist wie eine Überurne anzusehen, in die die Urne aus dem Krematorium hineingegeben wird. Mit dem Kauf des Schreines erwerben Sie also praktisch eine Überurne in Form dieses Schreines, so dass sich der Kauf einer normalen Überurne erübrigt. Selbstverständlich kann man die Urne auch zusätzlich in einer normalen Überurne in den Schrein hineingeben, sofern sie nicht höher als 29 cm für den Bereich in den Mäanderbändern und 23 cm für den Bereich in der Familienbeisetzungsstätte.

 

Die Ruhezeit von 20 Jahren beginnt mit Vertragsabschluß. Die zweite Beisetzung in Doppelkammern ist in den ersten fünf Jahren nach der ersten Beisetzung kostenfrei. Erfolgt die zweite Beisetzung zu einem späteren Zeitpunkt (ab dem 6. Jahr), ist die Zeit nachzukaufen, die der zweiten Beisetzung an einer Ruhezeit von 20 Jahren fehlt. Der Nachkaufpreis beträgt dann 1/20 des ehemaligen Ankaufpreises pro Jahr. Nach Ablauf der Ruhezeit kann diese verlängert werden mit 1/20 des dann aktuellen Ankaufpreises für jeweils ein Jahr.

 

Diese Gebührenordnung wurde vom Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Barbara Mülheim beschlossen und tritt ab dem 01.01.2012 in Kraft. Die nach der alten Gebührenordnung geschlossenen Verträge bleiben von dieser Neufassung unberührt. Diese Gebührenordnung ersetzt die Gebührenordnung vom 28.03.2010.

 
Mülheim, den 1. Dezember 2011

                                                            Manfred v. Schwartzenberg, Pfarrer
                                                               Vorsitzender des Kirchenvorstandes

Die vom Krematorium ausgegebenen Urnen werden untergebracht in Schreinen, die Sie käuflich erwerben, sofern die Beisetzung nicht in der Gemeinschaftsgrabkammer stattfinden soll. Eine zusätzliche Überurne ist nicht erforderlich aber möglich (nicht höher als 29 cm!) Der Schrein ist sozusagen die Überurne. Der Schrein wird in das Mäanderband (Band des Lebens) hineingestellt an den Ort, den Sie ausgesucht und gekauft haben. Ausgewählt werden kann zwischen den Ebenen und - je nach Baustufe - auch der konkrete Platz. 
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 Schreine    Gemeinschaftsgrabkammer     Nutzungsrecht / Ruhezeit