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Gebührenordnung 1. Januar 2012
für
die Urnenbeisetzungsstätte in
der Auferstehungskirche Heilig Kreuz Diese Gebührenordnung gilt bis zum Erscheinen einer neuen Gebührenordnung. Wer sich in dieser Kirche beisetzen lässt, wählt damit einen Platz in einem Gotteshaus, das von 1967 bis 2007 kath. Pfarrkirche im Papenbuschviertel war. Erinnerungen und Gebete vieler Menschen sind mit diesem Ort verbunden. Die Kosten
für eine Urnenbeisetzung an diesem Ort sind vor allem ein Beitrag zur Erhaltung
dieser religiös bedeutsamen Kirche. In der Vergangenheit vom Geld vieler
einfacher Menschen erbaut und ausgestaltet, darf sie nicht in unserer Zeit
verfallen. Im Gegenteil: Auf neue Weise wird Heilig Kreuz ein Ort des Gebetes
und des christlichen Glaubens. Der Kirchenvorstand hat die folgende Gebührenordnung festgesetzt:
1. Beisetzung in den Mäanderbändern:
Ebene 6: Die Plätze befinden sich in der obersten Reihe. Einzelgrabstätte: 1.500,-€, Doppelgrabstätte: 2.500,-€ Ebene 5: Die Plätze
befinden sich in der fünften Reihe von unten. Einzelgrabstätte: 1.750,-€, Doppelgrabstätte: 3.000,-€ Ebene 4: Die Plätze
befinden sich in der vierten Reihe von unten leicht über Augenhöhe Einzelgrabstätte: 3.000,-€, Doppelgrabstätte: 5.000,-€ Ebene 3: Die Plätze
befinden sich in der dritten Reihe genau auf Augenhöhe Einzelgrabstätte: 3.500,-€, Doppelgrabstätte: 5.500,-€ Ebene 2: Die Plätze
befinden sich in der zweiten Reihe von unten leicht unter Augenhöhe. Einzelgrabstätte: 3.000,-€, Doppelgrabstätte: 5.000,-€ Ebene 1: Die Plätze
befinden sich in der untersten Reihe. Einzelgrabstätte: 2.5000,-€, Doppelgrabstätte: 4.500,-€
2. Beisetzung in der
Gemeinschaftsgrabkammer: Die Plätze
befinden sich in der Gemeinschaftsgrabkammer an der Südwand pro Urne 1.500 €
3. Beisetzung in der
Familienbeisetzungsstätte:
Die Plätze
befinden sich an der Südwand links neben der Gemeinschaftsgrabkammer Ebene 4: Die Plätze befinden sich in der vierten Reihe von unten leicht über Augenhöhe. Grabstätte
A-E: 5.000,--€ Grabstätte
F: 4.500,--€ Ebene 3: Die Plätze
befinden sich in der dritten Reihe genau auf Augenhöhe. Grabstätte
A-F: 5.500,--€ Ebene 2: Die Plätze
befinden sich in der zweiten Reihe von unten. Grabstätte A-E: 5.000,--€ Grabstätte
F: 4.500,--€ Ebene 1: Die Plätze
befinden sich in der untersten Reihe. Grabstätte A-F: 4.500,--€ 4. Beisetzung in den Solitärmäandern |
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Die Plätze befinden sich am Fenster und Seiteneingang der Südwand ![]() Ebene 4: Die Plätze
befinden sich in der vierten Reihe von unten leicht über Augenhöhe Einzelgrabstätte: 3.000,-€, Doppelgrabstätte: 5.000,-€ Ebene 3: Die Plätze
befinden sich in der dritten Reihe genau auf Augenhöhe Einzelgrabstätte: 3.500,-€, Doppelgrabstätte: 5.500,-€ Ebene 2: Die Plätze
befinden sich in der zweiten Reihe von unten leicht unter Augenhöhe. Einzelgrabstätte: 3.000,-€, Doppelgrabstätte: 5.000,-€ Ebene 1: Die Plätze
befinden sich in der untersten Reihe. Im
Kaufpreis ist enthalten: Beisetzung der Urne, Nutzung der Kirche für den Trauer- und Verabschiedungsgottesdienst incl. Organist. Nutzungsrecht
des Urnenplatzes für 20 Jahre. Nutzungsrecht der Außengedenkstätte für den
Zeitraum der Kremierung. Namensschild auf dem Schrein, den „Wegweisern“ und
ggf. der Außengedenkstätte. Nicht
enthalten ist der Urnenschrein. (Der
Schrein ist wie eine Überurne anzusehen, in die die Urne aus dem Krematorium
hineingegeben wird. Mit dem Kauf des Schreines erwerben Sie also praktisch eine
Überurne in Form dieses Schreines, so dass sich der Kauf einer normalen
Überurne erübrigt. Selbstverständlich kann man die Urne auch zusätzlich in
einer normalen Überurne in den Schrein hineingeben, sofern sie nicht höher als
29 cm für den Bereich in den Mäanderbändern und 23 cm für den Bereich in der
Familienbeisetzungsstätte. Die Ruhezeit von 20 Jahren beginnt mit Vertragsabschluß. Die
zweite Beisetzung in Doppelkammern ist in den ersten fünf Jahren nach der
ersten Beisetzung kostenfrei. Erfolgt die zweite Beisetzung zu einem späteren
Zeitpunkt (ab dem 6. Jahr), ist die Zeit nachzukaufen, die der zweiten
Beisetzung an einer Ruhezeit von 20 Jahren fehlt. Der Nachkaufpreis beträgt
dann 1/20 des ehemaligen Ankaufpreises pro Jahr. Nach Ablauf der Ruhezeit kann
diese verlängert werden mit 1/20 des dann aktuellen Ankaufpreises für jeweils
ein Jahr. Diese
Gebührenordnung wurde vom Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St.
Barbara Mülheim beschlossen und tritt ab dem 01.01.2012 in Kraft. Die nach der
alten Gebührenordnung geschlossenen Verträge bleiben von dieser Neufassung
unberührt. Diese Gebührenordnung ersetzt die Gebührenordnung vom 28.03.2010.
Manfred v. Schwartzenberg, Pfarrer |
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| Schreine Gemeinschaftsgrabkammer Nutzungsrecht / Ruhezeit | |||