| xxx | ||
|
|
|
|
| xxx | ||
| xxx |
|
xxAUFERSTEHUNGSKIRCHE HEILIG KREUZ |
| xx |
| xxx |
|
Verordnung über Beisetzungen und deren Liturgie |
| xxx |
|
Beigesetzt
werden
kann in der Auferstehungskirche Heilig Kreuz jeder Mensch. Beisetzen
kann nur ein Christ, der dazu beauftragt ist von einer
Glaubensgemeinschaft, die mit der Arbeitsgemeinschaft christlicher
Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland (ACK) verbunden ist. Hat
der Verstorbene zu Lebzeiten den Wunsch geäußert, in der
Auferstehungskirche beigesetzt zu werden bzw. wünschen dies die Angehörigen,
ist umgehend Frau Borgwardt (Handy: 01775254842) bzw. das Pfarramt St.
Barbara (0208 71313) zu informieren. Unsere
Mitarbeiterin wird mit den Hinterbliebenen einen Termin in der Kirche
vereinbaren und sie dort entsprechend beraten. Vor
und nach einer Abschiedsfeier steht den Angehörigen der Saal der
Begegnung unter der Kirche zur Verfügung für eine Erfrischung bzw.
Raue. Ist
eine Abschiedsfeier oder Heilige Messe mit Sarg in der Kirche gewünscht,
steht dieser auf dem „Band des Lebens“ vor dem Altar. Am Kopfende
brennt die Osterkerze, am Fußende ist ein Gesteck sinnvoll. Weitere Kränze,
Blumen etc. können rechts und links vom Sarg schräg auf die Stufen
gelegt werden. Weitere Kerzen und Kranzständer sowie
Dekorationspflanzen sind unerwünscht. Ein Bild des Verstorbenen kann
aufgestellt werden. Sofern
der Sarg nach der Abschiedsfeier in ein Krematorium gefahren wird,
werden die Kränze und Blumen vor dem Kircheingang an der Außengedenkstätte,
die mit dem Namen des Verstorbenen gekennzeichnet ist, niedergelegt. Wird
die Urne des Verstorbenen später in der Kirche beigesetzt, erheben wir
keine Gebühren für die Nutzung der Kirche während der Abschiedsfeier
und späteren Beisetzungsfeier und stellen gebührenfrei – wenn gewünscht
– auch einen Organisten. Erfolgt
die Beisetzung nicht in der Kirche, erheben wir eine Gebühr für die
Raumnutzung von 150,00 €, für den Organisten – wenn gewünscht –
30,00 €. Für
eine Urnenbeisetzung in der Kirche wird die Urne vom Bestatter nach
Absprache mit Frau Borgwardt (Handy: 0177 525 48 42) oder Herrn Fitza
(Handy: 0163 816 69 91) nach Heilig Kreuz gebracht, spätestens am Tage
der Beisetzung eine Stunde vorher. Oder:
der Bestatter sorgt dafür, dass die Urne vom Krematorium geschickt wird
an: Pfarramt
St. Barbara, Schildberg 84, 45475 Mülheim an der Ruhr. Da
die Urne in einem Schrein beigesetzt wird bzw. in einer der
verschlossenen Gemeinschaftsgrabkammern, erübrigt sich eine Über-
bzw. Schmuckurne. Für die Liturgie steht ein entsprechendes Gefäß
seitens der Kirche zur Verfügung. Allerdings ist eine Überurne möglich,
sofern sie nicht höher als 29 cm ist. Die
Urnenbeisetzung wird von unseren Mitarbeitern vorbereitet. Diese stellen
die Urne in einem liturgischen Gefäß auf das „Band des Lebens“ vor
den Altar. Am
Kopfende brennt die Osterkerze, am Fußende ist ein Gesteck sinnvoll.
Weitere Kränze, Blumen etc. können rechts und links von der Urne schräg
auf die Stufen gelegt werden. Weitere Kerzen und Kranzständer sowie
Dekorationspflanzen sind unerwünscht. Ein Bild des Verstorbenen kann
aufgestellt werden. Diese
und weitere Modalitäten der Beisetzungsfeier wird der Beisetzende mit
den Angehörigen rechtzeitig absprechen. Je nach der zu erwartenden Zahl
der Trauergäste werden Stühle im Halbrund um die Urne gestellt. Die
Kirche bietet für große Feierlichkeiten 150 Sitzplätze, zuzüglich
200 Stehplätze. Die
Urne wird in der Regel vom Beisetzenden zur Grabstätte getragen, auf
Wunsch der Angehörigen auch von einem Familienmitglied oder einem
nahestehenden Freund. Dort ist dann der Abschluss der
Beisetzungsfeierlichkeiten. Der
Schrein bzw. die Gemeinschaftsgrabkammer wird von unseren Mitarbeitern
verschlossen, sobald die Trauergemeinde die Kirche verlassen hat.
|
| Mülheim, 3. Februar 2009 |
|
Manfred v. Schwartzenberg, Pfarrer |
|
Vorsitzender des Kirchenvorstandes |