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xxAUFERSTEHUNGSKIRCHE HEILIG KREUZ

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Gebühren    

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Verordnung über Beisetzungen und deren Liturgie

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Beigesetzt werden kann in der Auferstehungskirche Heilig Kreuz jeder Mensch.

Beisetzen kann nur ein Christ, der dazu beauftragt ist von einer Glaubensgemeinschaft, die mit der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland (ACK) verbun­den ist.

 

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten den Wunsch geäußert, in der Auferstehungskirche beigesetzt zu werden bzw. wünschen dies die Angehörigen, ist umgehend Frau Borgwardt (Handy: 01775254842) bzw. das Pfarramt St. Barbara (0208 71313) zu informieren.

 

Unsere Mitarbeiterin wird mit den Hinterbliebenen einen Termin in der Kirche vereinbaren und sie dort entsprechend beraten.

 

Vor und nach einer Abschiedsfeier steht den Angehörigen der Saal der Begegnung unter der Kirche zur Verfügung für eine Erfrischung bzw. Raue.

 

Ist eine Abschiedsfeier oder Heilige Messe mit Sarg in der Kirche gewünscht, steht dieser auf dem „Band des Lebens“ vor dem Altar. Am Kopfende brennt die Osterkerze, am Fußende ist ein Gesteck sinnvoll. Weitere Kränze, Blumen etc. können rechts und links vom Sarg schräg auf die Stufen gelegt werden. Weitere Kerzen und Kranzständer sowie Dekorationspflanzen sind uner­wünscht. Ein Bild des Verstorbenen kann aufgestellt werden.

 

Sofern der Sarg nach der Abschiedsfeier in ein Krematorium gefahren wird, werden die Kränze und Blumen vor dem Kircheingang an der Außengedenkstätte, die mit dem Namen des Verstor­benen gekennzeichnet ist, niedergelegt. 

 

Wird die Urne des Verstorbenen später in der Kirche beigesetzt, erheben wir keine Gebühren für die Nutzung der Kirche während der Abschiedsfeier und späteren Beisetzungsfeier und stellen gebührenfrei – wenn gewünscht – auch einen Organisten.

 

Erfolgt die Beisetzung nicht in der Kirche, erheben wir eine Gebühr für die Raumnutzung von 150,00 €, für den Organisten – wenn gewünscht – 30,00 €.

 

Für eine Urnenbeisetzung in der Kirche wird die Urne vom Bestatter nach Absprache mit Frau Borgwardt (Handy: 0177 525 48 42) oder Herrn Fitza (Handy: 0163 816 69 91) nach Heilig Kreuz gebracht, spätestens am Tage der Beisetzung eine Stunde vorher.

Oder: der Bestatter sorgt dafür, dass die Urne vom Krematorium geschickt wird an:

Pfarramt St. Barbara, Schildberg 84, 45475 Mülheim an der Ruhr.

 

Da die Urne in einem Schrein beigesetzt wird bzw. in einer der verschlossenen Gemeinschafts­grabkammern, erübrigt sich eine Über- bzw. Schmuckurne. Für die Liturgie steht ein entspre­chendes Gefäß seitens der Kirche zur Verfügung. Allerdings ist eine Überurne möglich, sofern sie nicht höher als 29 cm ist.

 

Die Urnenbeisetzung wird von unseren Mitarbeitern vorbereitet. Diese stellen die Urne in einem liturgischen Gefäß auf das „Band des Lebens“ vor den Altar.

 

Am Kopfende brennt die Osterkerze, am Fußende ist ein Gesteck sinnvoll. Weitere Kränze, Blumen etc. können rechts und links von der Urne schräg auf die Stufen gelegt werden. Weitere Kerzen und Kranzständer sowie Dekorationspflanzen sind unerwünscht. Ein Bild des Verstorbe­nen kann aufgestellt werden.

 

Diese und weitere Modalitäten der Beisetzungsfeier wird der Beisetzende mit den Angehörigen rechtzeitig absprechen. Je nach der zu erwartenden Zahl der Trau­ergäste werden Stühle im Halbrund um die Urne gestellt. Die Kirche bietet für große Feierlichkeiten 150 Sitzplätze, zuzüglich 200 Stehplätze.

 

Die Urne wird in der Regel vom Beisetzenden zur Grabstätte getragen, auf Wunsch der Angehö­rigen auch von einem Familienmitglied oder einem nahestehenden Freund. Dort ist dann der Abschluss der Beisetzungsfeierlichkeiten.

 

Der Schrein bzw. die Gemeinschaftsgrabkammer wird von unseren Mitarbeitern verschlossen, sobald die Trauergemeinde die Kirche verlassen hat.

 

Mülheim, 3. Februar 2009

Manfred v. Schwartzenberg, Pfarrer

Vorsitzender des Kirchenvorstandes